Sie befinden sich hier: Programmperiode 2014-2020 / Finanzkontrolle und Audit  

First Level Control in Deutschland

Zur Beurteilung von Ausgaben, für die Mittel der Europäischen Kommission aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt werden sollen, muss ein funktionsfähiges nationales Prüfsystem eingerichtet werden (vgl. Art. 23 Abs. 4 der VO (EU) Nr. 1299/2013).

Die Prüfer dieses Systems haben insbesondere folgendes zu beurteilen:

  • wurden die kofinanzierten Wirtschaftsgüter und Dienstleistungen erbracht,
  • ist die Höhe der geltend gemachten Ausgaben korrekt,
  • stehen die Ausgaben im Einklang mit den gemeinschaftlichen und den nationalen Rechtsvorschriften,
  • schließlich die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben insgesamt.

Es ist außerdem zu gewährleisten, dass die Prüfung der Ausgaben und die erforderliche Bestätigung durch die Prüfer innerhalb von drei Monaten erfolgen kann.

Die für die INTERREG-Programme eingeführte Zertifizierung der Ausgabenerklärungen der Projektpartner dient der Umsetzung dieser Verpflichtungen.

Zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten bestehen Unterschiede in der Organisation des Prüfsystems.

Während einige Mitgliedstaaten eine zentrale Stelle mit dieser Aufgabe betraut haben, besteht in anderen Mitgliedstaaten - so auch in Deutschland - ein dezentrales System.

Das bedeutet, dass es in Deutschland den einzelnen Projektpartnern obliegt, eine geeignete Prüfstelle aus dem öffentlichen oder privaten Sektor auszuwählen und zu beauftragen.

Dokumente und Informationen zur First Level Control (FLC)

Ab sofort finden Sie alle wichtigen Dokumente für die First Level Control und das Reporting in der Rubrik Dokumente.